Mitglied werden
Bei bsw leading swiss agencies können Agenturen im Bereich der Marktkommunikation Mitglied werden, welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
I. VoraussetzungenArt. 1 Grundsätze
Das Mitglied von bsw leading swiss agencies muss:- in der Schweiz domiziliert sein,
- sich über eine ausschliessliche, selbständige Tätigkeit als Agentur im Bereich der Marktkommunikation ausweisen können,
- eine Leitung besitzen (Inhaber, Partner, Geschäftsführer), die über eine ausreichende fachliche Qualifikation verfügt,
- Mitglied der Schweizer Werbung SW sein,
- einen Mindest-Jahresertrag erarbeiten (1,5 Mio. CHF BBE).
Art. 2 Unabhängigkeit
Das Mitglied muss sowohl von Auftraggebern wie auch von Auftragnehmern unabhängig sein. Ausnahmen kann der Vorstand bewilligen, sofern die Statuten dadurch nicht verletzt werden.Art. 3 Fachliche und qualitative Voraussetzungen
Das Mitglied muss Gewähr dafür bieten,- dass das Leitbild von bsw leading swiss agencies erfüllt und die Tätigkeit der Agentur im Bereich der Marktkommunikation darauf ausgerichtet wird,
- dass es • Leistungen erbringt, die im Dokument «Branchengrundsätze für Schweizer Werbe- und Kommunikationsagenturen bsw leading swiss agencies», resp. «Branchengrundsätze für Mediaagenturen bsw leading swiss agencies» festgehalten sind, insbesondere Beratungs- und Konzeptleistungen, • vernetzt (im Rahmen kommunikativer Gesamtkonzepte) handeln kann, • über eine unbestrittene Anerkennung im Markt verfügt,
- dass jeder Auftrag kaufmännisch in einwandfreier Weise abgewickelt wird.
Art. 4 Aufnahme- und Kontrollkommission
Die Aufnahme- und Kontrollkommission ist ein Organ von bsw leading swiss agencies; sie wird gemäss Art. 25 der Statuten bestellt. Die Mitglieder der Kommission sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit zugänglichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.Art. 5 Aufgabe und Befugnisse
Die Aufnahme- und Kontrollkommission stellt fest, ob die Voraussetzungen für den Erwerb und den Bestand der Mitgliedschaft aufgrund dieses Reglements gegeben sind. Sie beantragt dem Vorstand Annahme, Zurückstellung oder Ablehnung eines Beitrittsgesuches; ferner prüft sie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft während der Dauer derselben.a) Erwerb der Mitgliedschaft
Art. 6 Beitrittsgesuch
Das Beitrittsgesuch ist bei der Geschäftsstelle von bsw leading swiss agencies einzureichen. Dem Beitrittsgesuch sind folgende Dokumente und Unterlagen beizufügen:- Rechtsgültig unterzeichnete Unabhängigkeits-Erklärung
- Rechtsgültig unterzeichnete, vertrauliche Angaben zum Unternehmen
- Werbekampagnen resp. Arbeitsbeispiele gemäss spezifischen Aufnahmekriterien
Art. 7 Prüfung
Eine Delegation der Aufnahmekommission besucht den Bewerber an seinem Geschäftsdomizil zu einem persönlichen Fachgespräch mit Agenturpräsentation sowie Präsentation von mindestens zwei weiteren realisierten Werbekampagnen / Arbeitsbeispielen. Der Vorstand ist berechtigt, auf Antrag der Aufnahmekommission einen Bewerber von der Prüfung ganz oder teilweise zu befreien.b) Bestand der Mitgliedschaft
Art. 8 Kriterien Die Aufnahme- und Kontrollkommission kann die bestehende Mitgliedschaft jederzeit überprüfen, insbesondere, wenn sich
- die Besitzverhältnisse ändern,
- Agenturen im Bereich der Marktkommunikation sich zusammenschliessen oder trennen,
- personelle Änderungen in der Geschäftsleitung zu verzeichnen sind,
- die Geschäftstätigkeit ändert,
- begründete Zweifel über die fachliche Qualifikation bestehen,
- das Leitbild von bsw leading swiss agencies nicht mehr erfüllt wird.