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Agenturleistung
Vollservice
Entscheidende Voraussetzung für die Aufnahme in «bsw leading swiss agencies» ist die fachliche Qualifikation der Werbe- resp. Kommunikationsagentur:

Sie muss in der Lage sein, Kunden auch in schwierigen und komplexen Fällen zu beraten, also für problemlose und anspruchsvolle Marktleistungen gleichermassen den sogenannten Vollservice in fachlich einwandfreier Form zu erbringen.

Qualifikation

Schon bei seiner Gründung hat sich der Verband zum Ziel gesetzt, den Werbeauftraggebern mit seinem Namen eine Gewähr dafür zu bieten, dass sie ihre kostbaren Werbegelder Fachleuten anvertrauen, welche für die Erfüllung ihrer Aufgaben in jeder Hinsicht bestens ausgewiesen sind. Entsprechend streng sind deshalb seine Aufnahmebestimmungen. Nur wer sie erfüllt, soll seinem Firmennamen die drei Initialen «BSW» (oder «bsw leading swiss agencies») beifügen können.

Aufnahmebedingungen
Die vom Vorstand gewählte Aufnahme- und Kontrollkommission überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Verband der führenden Werbe- und Kommunikationsagenturen erfüllt sind. Diese Kommission formuliert ihre Empfehlungen aufgrund von Arbeitsproben, weiteren Unterlagen und einem Agenturbesuch. Hinzu kommen Fachgespräche mit den massgebenden Mitarbeitern der Agentur.